Angebot (Rechtsgeschäft)

Das Angebot

Das wichtigste Rechtsgeschäft im heutigen Wirtschaftsleben ist der Vertrag.
Ein Vertrag kommt durch zwei oder mehr übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Notwendig sind daher ein Angebot und eine inhaltsgleiche Annahme.

Bei einem Angebot erklärt sich ein Verkäufer bereit, dem Kunden Ware oder Dienstleistung zu bestimmten Bedingungen zu verkaufen. 

Ein Angebot muss so genau sein, dass der Kunde ohne weitere Nachfragen die Ware bestellen kann. Es enthält üblicherweise Angaben über Art, Güte und Beschaffenheit der Ware oder Leistung, Preisangaben, Preisnachlässe, Informationen über Verpackung und Transport, Lieferzeiten sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen.

Das Angebot wird manchmal auch als Offert oder Anbot bezeichnet.

Arten der Angebote:

Unverlangtes Angebot: 

Mit einem unverlangten Angebot wird sich der Lieferant bemühen, neue Käufer zu gewinnen, alte Kunden zu erhalten und frühere wiederzugewinnen. Diese Art von Angebot muss also Interesse wecken. Beispiele: Werbebriefe, Postwurf

Verlangtes Angebot: 

Mit einem verlangten Angebot beantwortet der Anbieter eine vorausgegangene Anfrage. Die gewünschten Informationen werden so detailliert wie möglich gegeben und zum Beispiel werden Preislisten oder Kataloge versendet.
Angebote sind rechtlich bindend, trotzdem unterscheidet man:

Verbindliches Angebot: 

Der Verkäufer muss sich an sein ausgestelltes Angebot halten.
Die Bindungsdauer ist häufig im Angebot selbst angegeben.

Unverbindliches Angebot

Der  Verkäufer gibt ein rechtlich unverbindliches Angebot ab. Er hat die Möglichkeit, sein Offert durch eine Freizeichnungsklausel zu ändern.

Beispiele – Freizeichnungsklausel:

  • “Solange der Vorrat reicht”  
  • “Preis freibleibend”, “Preisänderung vorbehalten” 
  • Befristung – “gültig bis…”
  • “dieses Angebot ist unverbindlich”