Firma

Die Firma ist der in das Firmenbuch eingetragene Name eines Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.

Wer darf eine Firma führen?

  • Jedes Unternehmen, das im Firmenbuch eingetragen ist, muss über eine Firma verfügen. Das gilt etwa für Kapitalgesellschaften (GesmbH, AG), Personengesellschaften (OG, KG), Genossenschaften sowie im Firmenbuch protokollierte Einzelunternehmer.
  • Bei Einzelunternehmer ist die Eintragung an einer Umsatzgrenze gekoppelt.
  • Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) wird nicht in das Firmenbuch eingetragen.

Welche Anforderungen muss die Firma erfüllen?

  • Die Firma muss zur Kennzeichnung des Unternehmers geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen.
  • Die Firma darf keine Angaben enthalten die irreführen sind und täuschen.
  • Jede neue Firma muss sich von allen am selben Ort bereits bestehenden und im Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden (Prüfung erfolgt durch das Firmenbuchgericht).

Folgende Firmenarten werden unterschieden:

  • Namensfirma (beinhaltet einen oder mehrere Personennamen)
  • Sachfirma (wird vom Unternehmensgegenstand abgeleitet)
  • Fantasiefirma (frei erfundener Name)
  • Mischfirma (Mischvariante aus Personen- und Sachfirma)
  • Buchstaben und Zahlenkombinationen

Neben dem Namen einer Firma muss außerdem noch der Zusatz der Rechtsform (z.B. e.K. oder GmbH) hinzugefügt werden.