Das Firmenbuch (früher Handelsregister) ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Firmenbuchgerichten (Landesgerichte, in Wien das Handelsgericht Wien, in Graz das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz) geführt wird.
Das Firmenbuch dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind. Hierunter fallen beispielsweise Eintragungen über die Einreichung des Jahresabschlusses oder Änderungen bei den vertretungsberechtigten Personen.
Das Firmenbuch besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung.
Im Hauptbuch sind die Firmenbucheintragungen (z.B. Firmenbuchnummer, Firma) enthalten.
Die Urkundensammlung enthält alle Urkunden, die den Firmenbucheintragungen zugrunde liegen (z.B. Gesellschaftsverträge).
In das Firmenbuch kann jede/jeder Einsicht nehmen und Auszüge anfordern.
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