Da der Geschäftsführer oder der Inhaber eines Unternehmens nicht alles entscheiden kann, gibt es Möglichkeiten manche Entscheidungen anderen Leuten zu überlassen.
Die Prokura ist eine umfassende kaufmännische Vollmacht mit gesetzlich fixiertem Umfang. Sie ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb mit sich bringt.
Als kaufmännische Vollmacht wirkt die Prokura im Außenverhältnis: der Prokurist kann Dritten gegenüber Rechtshandlungen setzen, die den Geschäftsherrn (= Unternehmer) unmittelbar berechtigen und verpflichten.
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