Auflösung der Bilanz

Grundlage für das Auflösen der Bilanz ist die Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres.
Meist ist das die Bilanz zum 01.01. Diese muss der Schlussbilanz des Vorjahres genau entsprechen.

Bilanzen erfassen nur die Werte eines Stichtages.
In der Folge müsste in der Praxis nach jedem Tag eine neue Bilanz erstellt werden, was ein unglaublich hoher Aufwand wäre.

Aus diesem Grund werden die Posten der Bilanz auf einzelne Konten aufgeteilt:


Die beiden Seiten der Bilanz heißen nun nicht mehr Aktiva und Passiva, sondern Soll und Haben.

Die Veranschaulichung hilft dem Verständnis. In der Praxis sieht der Weg von Bilanz zu den Konten etwas komplexer aus.
Dort wird zusätzlich noch das Eröffnungsbilanzkonto (EBK) benötigt.