Der Begriff Mehrwertsteuer ist der umgangssprachliche Oberbegriff für die Vorsteuer sowie die Umsatzsteuer.
Viele Fragen sich: Wo ist der Unterschied?
Im Sprachgebrauch sind sowohl der Begriff Umsatzsteuer, als auch Mehrwertsteuer geläufig. Im Grunde sind diese beiden Begriffe identisch.
In Österreich gibt es 3 verschiedene Steuersätze:
Die Steuer wird dem Nettopreis zugerechnet.
Hinweis: In unserem Beispiel verwenden wir den in Deutschland gängigen Steuersatz in Höhe von 19%. Es lässt sich aber genauso nach Österreich übertragen.
Im Handel ist es jedoch möglich die gezahlte Steuer beim Einkauf der Ware, der erhaltenen Steuer beim Verkauf der Ware gegen zu rechnen.
Die Steuerlast hat am Ende der Strecke immer der Verbraucher:
Bisher wurden alle Geschäftsfälle ohne Steuer gebucht.
In der Praxis muss dies jedoch sauber mit gebucht werden!
Interessant sind die T-Konten Umsatzsteuer und Vorsteuer.
Wie bereits angesprochen, kann die gezahlte, der erhaltenen Steuer gegengerechnet werden. So kann es sein, dass wir als Unternehmen noch Steuer an das Finanzamt zahlen müssen.
Dies ist eine Umsatzsteuer-Zahllast. Es kann jedoch auch sein, dass wir einen Vorsteuer-Überhang verbuchen können. Dann erhalten wir vom Staat Geld zurück. Ersichtlich am Beispiel weiter oben.
Anhand eines Geschäftsvorfalls zeige ich dir nun wie der Einkauf, sowie der Verkauf von Waren dann in der Praxis gebucht wird.
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