Buchführungspflicht

Fast jeder Kaufmann ist verpflichtet Bücher zu führen.

Es gibt einige Ausnahmen, die unter eine Umsatzschwellengrenze fallen.

Diese sind: 

  • über 700.000 € Umsatz in zwei aufeinanderfolgende Jahre
  • über 1.000.000 € Umsatz in einem Wirtschaftsjahr

Die Buchführungspflicht tritt nach einem Pufferjahr ein.

Beispiele:

Fall 1: Umsätze 2020 und 2021 werden mit jeweils 785.000 Euro gemeldet. 2023 tritt die Buchführungspflicht ein.

Fall 2: Umsatz 2021 wird mit 1.005.000 gemeldet. 2022 tritt die Buchführungspflicht ein.

Gesetzliche Grundlage

zum Beispiel:

  • UGB (Unternehmensgesetzbuch)
  • BAO (Bundesabgabenordnung)
  • EStG (Einkommensteuergesetz)

Grundsätze ordnungsgemäße Buchführung

  • Angaben sind richtig und entsprechen der Wahrheit
  • Angaben sind komplett und ohne Auslassung
  • Buchungen sind übersichtlich und klar
  • Buchungen sind nachvollziehbar
  • Buchungen sind chronologisch geordnet

Aufbewahrungsfristen

7 Jahre:
– Konten
– Belege
– Geschäftspapiere
Bilanzen
– Rechnungen